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   OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - I-6 U 16/01   

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https://dejure.org/2001,5082
OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - I-6 U 16/01 (https://dejure.org/2001,5082)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2001 - I-6 U 16/01 (https://dejure.org/2001,5082)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - I-6 U 16/01 (https://dejure.org/2001,5082)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HpflG § 2 Abs. 1 S. 1
    Haftung des Inhabers eines defekten Abwasserkanals für Wasserschaden in angrenzendem Gebäude

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wasserschäden bei defekter Kanalisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HPflG § 2 Abs. 1 S. 1
    Begriff des Inhabers einer Rohrleitungsanlage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wer haftet für Wasserschäden bei defekter Kanalisation? (IBR 2002, 575)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1557
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 99/97

    Begriff des Inhabers einer (Rohrleitungs-) Anlage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 6 U 16/01
    Wer nach außen hin als der für die Anlage Verantwortliche erscheint und tatsächlich in der Lage ist, Schaden durch die Anlage zu verhindern, ist deren Inhaber (vgl. OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, VersR 1999, 967, 968).
  • OLG Celle, 08.07.2004 - 14 U 3/04

    Gefährdungshaftung bei Rückstauschäden; Haftung aus Amtspflichtverletzung bei

    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (VersR 2002, 1557 f.), der sich der Einzelrichter angeschlossen hat, steht mit dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des erkennenden Senats nicht in Einklang.
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2021 - 4 U 21/20

    1. Die Gemeinde haftet für den nicht ordnungsgemäßen Zustand eines der

    Die gemeindliche Abwasserkanalisation gehört zu den Rohrleitungsanlagen im Sinne des § 2 Abs. 1 HaftpflG (BGH NVwZ 2008, 1157 Rn. 7; Weinland in Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016 (Stand: 31.01.2020) § 2 HaftPflG Rn. 10), und zwar einschließlich ihrer Bestandteile wie einem Revisionsschacht (OLG Düsseldorf VersR 2002, 1557; Schulze VersR 2000, 1337).
  • OLG Karlsruhe, 29.02.2012 - 7 U 92/11

    Verkehrssicherungspflicht: Haftung für einen Drosselschacht mit einer nicht gegen

    Dazu zählen auch Bestandteile dieser Anlagen (vgl. Staudinger/Kohler, BGB, 2010, § 2 HPflG, Rn. 10; Geigel, Haftpflichtprozess, 26. Aufl., § 2 HPflG, Rn 66) wie z. B. ein Hydrant (OLG Düsseldorf, VersR 1999, 967), der Revisionsschacht einer Kanalisation und der ihn abschließende Kanaldeckel (BGH, NJW-RR 1995, 1302; OLG Jena, DAR 2008, 705; OLG Karlsruhe, a.a.O.) oder der Blindschacht einer Kanalisation (OLG Düsseldorf, VersR 2002, 1557).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2020 - 4 U 47/18

    Regressanspruch des Ertragsausfallversicherers nach Regulierung eines

    Regelmäßig wird es sich bei dem Inhaber einer Anlage um deren Eigentümer handeln; das Eigentum hat jedoch nur Indizwirkung (BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - III ZR 5/07, VersR 2008, 1214; OLG Naumburg, Urteil vom 19.05.1998 - 11 U 2088/97, R+S 1999, 277; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2001 - 6 U 16/01, R+S 2003, 79).
  • LG Berlin, 28.11.2013 - 57 S 350/12

    Haftung des Wasserversorgungsunternehmens: Gebäudeschaden durch ein Leck in der

    Wer nach außen hin als der für die Anlage Verantwortliche erscheint und tatsächlich in der Lage ist, Schaden durch die Anlage zu verhindern, ist deren Inhaber." (OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2001, 6 U 16/01, BeckRS 2002, 06378).
  • LG Mönchengladbach, 21.12.2010 - 3 O 379/08

    Gefährdungshaftung gem. § 2 Abs. 1 S. 1 HPflG erschreckt sich nicht auf in einem

    Eine Schadensersatzpflicht nach § 2 Abs. 1 S. 1 HPflG setzt dabei voraus, dass der Schaden durch die Wirkungen von Flüssigkeit entstanden ist, die von einer Rohrleitungsanlage oder einer Anlage zur Abgabe der Flüssigkeiten ausgehen (vgl. BGH NJW 1991, 2635), wobei unter den Begriff der Rohrleitungsanlage auch ein Kanalisationsnetz fällt (vgl. OLG Düsseldorf NJOZ 2002, 2351, 2352).
  • LG Bonn, 24.08.2005 - 7 O 205/04

    Schadensersatzansprüche aus übergegangenem Recht wegen einer Gasexplosion durch

    Wer nach außen hin als der für die Anlage Verantwortliche erscheint und tatsächlich in der Lage ist, Schaden durch die Anlage zu verhindern, ist deren Inhaber (vgl. W. Filthaut, § 2 Rdn. 45; OLG Düsseldorf, VersR 2002, 1557/1558; OLG Rostock, VersR 2003, 909).
  • LG Dortmund, 04.11.2005 - 3 O 639/04

    Anspruch auf Kostenersatz für die Beseitung einer Absackung im Bereich des

    Abwasserkanäle einschließlich Hausanschlussleitungen unterfallen § 2 Abs. 1 Haftpflichtgesetz (Filthaut, Haftpflichtgesetz, § 2 Rdnr. 8, 11, 12, BGH Versicherungsrecht 1983, 588, OLG Düsseldorf NJOZ 2002, 2351).
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